Bewerbungen

Sie möchten sich kleingärtnerisch betätigen, d.h. Sie wollen selbst Obst, Gemüse, Salat und Beeren anbauen und wohnen in der Nähe der Anlage? Sie wollen aber auch mal einen ruhigen Tag oder einen ruhigen Abend in selbst gestaltetem Grün verbringen? Dann sind Sie bei uns richtig.

Wir sind ein Kleingartenverein und verpachten die Gärten ausschließlich zur nichtgewerblichen kleingärtnerischen Nutzung. Die kleingärtnerische Nutzung, d.h. die Nutzung und Bewirtschaftung einer gewissen Fläche für die Erzeugung von Obst und Gemüse ist dabei ein ganz zentraler Punkt. Selbstverständlich darf auch ein Teil der Fläche für Rasen, Blumen und Ziersträucher verwendet werden, bzw. für die Erholung und die Erhaltung der Arbeitskraft.

Eine „Partymeile“ sind wir nicht.

Wenn Sie sich nun angesprochen fühlen, freuen wir uns wenn Sie weiter lesen denn die folgenden Punkte sind enorm wichtig:

  • Sie müssen den Garten bewirtschaften. D.h. nicht nur Rasen Mähen und Hecken schneiden, sondern auch aktiv Obst, Gemüse und Beeren anbauen. Ein nicht bewirtschaftetes Beet zählt nicht. Der Vorstand hat hier eine beratende Funktion.
  • Sie müssen eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden pro Jahr für den Verein tätig sein, um z.B. die gemeinschaftlichen Hecken zu pflegen. Aktuell sind das 5 Stunden pro Jahr. Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass Sie an der Vereinsarbeit interessiert sind und sich ins Vereinsleben einbringen gerne auch eigene Ideen äußern und bei Gemeinschaftsarbeiten mit machen und evtl. gestalten.
  • Die Gartenordnung ist einzuhalten.
  • Ein Anspruch auf Aufnahme in den Verein existiert nicht. Dies ist auch nicht anfechtbar. Der Vorstand entscheidet in Mehrheit über die Aufnahme. D.h. ein Bewerber wird eingeladen und in der nächsten Vorstandssitzung wird über den Antrag abgestimmt. Erst bei Annahme durch den Vorstand wird der Bewerber auf die Warteliste gesetzt und damit ein außerordentliches Mitglied. Die Mitgliedsgebühr für Sie als außerordentliches Mitglied wird erst fällig nach Zustimmung, bitte überweisen Sie vorher keinen Beitrag.
  • Von der Aufnahme in die Warteliste bis zur Vergabe eines Gartens können mehrere Jahre vergehen.
  • Die Warteliste, und damit die Aufnahme von Bewerbern, wird gestoppt, wenn die voraussichtliche Wartezeit für einen neuen Bewerber mehr als 3 Jahre beträgt.
  • Wird ein Garten frei, werden die ersten 3 Bewerber auf der Warteliste zu einem Termin eingeladen. Die Bewerber können sich dann in der Reihenfolge der Warteliste entscheiden, ob Ihnen der angebotene Garten zusagt.
  • Bewerber, die die Jahresgebühren zu spät bezahlen werden an das Ende der Warteliste gesetzt. Bleibt eine Zahlung aus, wird der Bewerber, ohne Benachrichtigung, von der Warteliste gestrichen.
  • Wird ein Garten an einen Bewerber vergeben, sind ca. 3500€ für Kaution, Aufnahmegebühr, usw. an den Verein zu zahlen. Nur die Kaution in Höhe von 2000€ kann der Pächter bei einer Kündigung zurück erhalten.
  • Die jährlichen Kosten für einen Garten betragen aktuell 340€.
  • Zusätzlich zu der Zahlung an den Verein kann auch noch eine Ablöse an den Vorpächter fällig werden für Anpflanzungen, Baulichkeiten, Laube, usw. Die Ablösesumme beträgt in der Regel zwischen 0€ und 25000€, je nachdem, was sich auf dem Grundstück befindet.
    Bei der Ablösesumme orientieren wir uns an den Richtlinien des Landesverbandes Bayerischer Kleingärtner e.V.
  • Die Nichteinhaltung der kleingärtnerischen Vorgabe zwingt den Verein zur Kündigung des Pachtvertrags.

Wenn Ihnen das alles zusagt, würden wir uns über Ihre Bewerbung freuen.

Bitte senden Sie eine kleine Bewerbung, am Besten mit Foto, in der Sie sich kurz vorstellen und warum Sie einen Kleingarten haben möchten per E-Mail an den Verein vorstand@kleingartenverein-am-erlbach.de.

Vielen Dank

Der Vorstand